Themen
Zweimal hat das Bundesgericht in den letzten Monaten zu Fragen der Erstattung von Arzneimitteln Stellung bezogen: Im November 2010 wies es die Klage einer Patientin ab und erklärte, eine Krankenkasse sei im Recht gewesen, die Kostenübernahme für ein äusserst kostspieliges Medikament gegen Morbus Pompe, eine sehr seltene Krankheit, zu verweigern. Kürzlich befand das gleiche Bundesgericht auf Klage einer Pharmafirma, das BAG habe die Erstattung eines Rauchentwöhnungsmittels zu Unrecht abgelehnt und müsse nun entscheiden, unter welchen Bedingungen die Kassen das Rauchentwöhnungsmittel bezahlen müssen.
Schweizerinnen und Schweizer reagieren sensibel auf Rationierung
Das Bundesgericht spricht Recht? Hat es auch immer recht? Fakt ist, dass die Bevölkerung in beiden Fällen wohl anders entschieden hätte. Das gilt vor allem im Fall der Patientin mit der seltenen Krankheit. Schweizerinnen und Schweizer reagieren sensibel auf Rationierung im Gesundheitswesen. Dies zeigt sich seit Jahren im "Gesundheitsmonitor" . In dieser Befragung von gfs.bern im Auftrag der Interpharma äussert sich die stimmberechtigte Bevölkerung jedes Jahr zu ihren gesundheitspolitischen Präferenzen. 83 (!) Prozent der Befragten waren in diesem Jahr der Meinung, dass Patienten mit seltenen Krankheiten auch dann Anspruch auf die Solidarität aus der Grundversicherung haben, wenn die Behandlung den normalen Kostenrahmen bei weitem sprengt. Das gilt für alt-Bundesräte genauso wie für Otto Normalverbraucher.
Solidarität mit Schwerkranken
Nun gibt es Leute, welche solche Umfrageergebnisse als Beleg für die Anspruchsmentalität der Bevölkerung sehen. Damit machen sie es sich aber zu einfach. Nur gerade 30 Prozent der Befragten sind nämlich dafür, dass die Folgekosten von Rauchen oder Alkohol von den Kassen, d.h. von der Allgemeinheit bezahlt werden sollen. Damit liegen Rauchen und Alkohol noch hinter der Pille, ungewollter Kinderlosigkeit oder gewichtsbedingten Beschwerden, wo ebenfalls nur eine Minderheit für die Kassenpflicht ist. Tatsächlich ist es so, dass wir alle über unsere Krankenkassenprämien und Steuergelder jedes Jahr Milliarden für die medizinischen Folgen von Alkohol und Rauchen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Leberkrebs, Lungenkrebs, etc.) bezahlen und auch weiterhin bezahlen werden. Es gibt also Argumente, auch die Kosten der Rauchentwöhnung von der Krankenkasse bezahlen zu lassen. Allerdings - und so ist wohl das Ergebnis im Gesundheitsmonitor zu interpretieren - kann man auch anderer Meinung sein. Experten sagen, dass der Wille zum Aufhören wesentlich für den Erfolg der Therapie ist. Wer wirklich aufhören will, ist sicher bereit zwischen 450 und 900 Franken für die Behandlung dieser Sucht auszugeben anstelle der teils über 1000 Franken pro Jahr für Zigaretten. Unsere Solidarität braucht dagegen, wer vom Schicksal einer schweren seltenen Krankheit geschlagen ist.
